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Unsere Welt zu verstehen:  Wirtschaftskriminalität Deutschland



 Beitrag 0-508
 
 

 
Wirtschaftskriminalität

Warum in Deutschland kriminelles Handeln juristischer Personen nicht strafbar ist
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Der Grund hierfür wird überaus klar und deutlich beschrieben durch einen Kommentar von Ronen Steinke in der SZ vom 4.9.2020.
 
Er schrieb ihn, da sich die SPD als Teil der Großen Koaltion gegen den Willen einiger durch die Unionsparteien geführten Bundesländer dafür eingesetzt hat, die ent­sprechende Gesetzeslücke zu schließen.
 
In den USA etwa, die ja ganz und gar nicht in Verruf stehen, die Freiheit des Marktes über Gebühr einzuengen, haften (nach einem Unternehmensstrafrecht, das sich dort sehr bewährt hat) auch Konzerne — als juristische Person — für kriminelles Handeln. Es gibt Fälle, in denen dort schon Strafen in Milliardenhöhe ausgesprochen wurden.
 
Nach deutschem Recht können nur Personen, aber nicht juristische Personen, bestraft werden (und natürlich will die Lobby großer Unternehmen diesen Zustand uneingeschränkt erhalten wissen: Er erlaubt ja schließlich, die Schuld ggfs. einfach einigen wenigen Personen zuschieben). Man lese
Gegen den Plan, die Gesetzeslücke zu schließen, haben im September 2020 gemeinsam scharf protestiert: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (alle mehrheitlich durch Unionspolitiker geführt).

 


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